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Abfüllwaagen: Kurzbenennung für selbsttätige Waage zum Abwägen?, wenn diese zum Abfüllen benutzt wird.
Ablesbarkeit: Kleinster ablesbarer Gewichtswert der Waagen.
Abpackwaage: Waage zur Herstellung gleicher Packungen, z.B. in Form einer selbsttätigen Waage zum Abwägen oder Vergleichswaage.
Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes einer Waage in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t). Wenn nichts vereinbart ist, wird der konventionelle Wägewert angegeben.
Achslastwaage: Waage zum Ermitteln der Achslast von Fahrzeugen, siehe auch Radlastmesser.
Analysen- und Laborwaagen: Waagen für besonders genaue Wägungen, vorwiegend für geringe Höchstlast, insbesondere Fein- und Präzisionswaagen.
Analoges Meßverfahren: Man nennt ein Meßverfahren analog, wenn der Meßgröße (Eingangsgröße) durch das Verfahren oder das Gerät ein Signal (z.B. Anzeige) zugeordnet wird, das eine eindeutige Abbildung der Meßgröße ist. Die Benennung "analog" soll nicht zur Kennzeichnung von Anzeigen verwendet werden, hierfür gilt die Benennung "Skalenanzeige".
Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waagen bis zum Erreichen der Betriebstemperatur. Meist in der Anleitung angegeben. Temperaturänderungen.
Auflösung: Anzahl der Teilungsschritte (Ziffernschritte) pro Belastungsänderung.
Austragsorgan: Einrichtung (z.B. Dosierschnecke) zum kontrollierten Abzug des Wägegutes aus einem Behälter.
Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt.
Automatische Nullkorrektur: Selbsttätiges Nachführen des Nullpunktes bei Nullpunktsänderungen, deren Geschwindigkeit und Größe einen festgelegten, sehr kleinen Wert nicht überschreitet z.B. bei Nullpunktsdrift infolge von Schneefall auf eine Straßenfahrzeugwaage.
Bandbrückenwaage: Bandwaage, bei der das gesamte Förderband einschließlich Antrieb, Unterzug und Gestell zusammen den Lastträger bildet und als Vorlast wirkt.
Bandwaage: An einem Bandförderer angebrachte selbsttätige Waage, die die Masse des geförderten, unverpackten Gutes bestimmt (siehe auch Förderbandwaage und Taktbandwaage).
Bauartzulassung von Waagen zur Eichung: Die Eichfähigkeit der Waagen wird durch Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu werden die Waagen vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer Bundesanstalt ( meist ein metrologisches Staats-Institut ) durchgeführt wird. Diese umfasst sowohl messtechnische, als auch gerätespezifische Anforderungen.
Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (IEC-Type-approval certificate) dokumentiert. Die EG-Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.
Baustoffwaage: Waage in ortsgebundenen Baustoff-Aufbereitungsanlagen für Transportbeton, Mörtel, Teersplitt und Ähnlichen Baustoffen.
Beglaubigen: Bei Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme ist die "Beglaubigung" durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle der amtlichen Eichung gleichwertig. Für die Beglaubigung gelten dieselben Vorschriften wie für die Eichung.
Behälterwaagen und Gemengewägeanlagen: Behälterwaagen, die nicht als Abfüllwaagen ausgelegt sind. Sie können sowohl von Hand als auch selbsttätig betrieben werden sowie zu Wägeanlagen zur Herstellung von Gemengen ausgebaut werden. Waage mit einem Lastträger in Form von einem oder mehreren Behältern zum Wägen oder Abwägen von Schuttgütern und von Flüssigkeiten.
Beweglichkeit: Die Beweglichkeit (bei integrierenden Messgeräten Anlauf) ist die Fähigkeit des Messgeräts, auf geringe Äderungen der Messgröße anzusprechen. Die entsprechenden Grenzwerte heißen Beweglichkeitsschwelle oder Ansprechschwelle bzw. Anlaufwert.
Bockwaage: Brückenwaage mit einer Höchstlast von etwa 20kg bis 200kg auf einem Untergestell, dessen Höhe den Betriebsbedingungen angepasst ist.
Bodenwaage: Allgemeine Benennung für Waagen, bei denen die Aufhängung (Stützelemente) des Lastträgers unterhalb (in seltenen Ausführungsformen auch einseitig oberhalb) desselben liegt und daher das Aufbringen der Belastung durch keine über dem Lastträger liegenden Aufhängevorrichtungen behindert wird. Diese konstruktive Form des Lastträgers wird als Waagenbrücke bezeichnet. Die Waagenbrücke wird dabei entweder von mehreren, nicht in einer Geraden liegenden, Stützelementen getragen, oder sie wird von einem einzigen eventuell auch zwei-teilregen Stützelement gestützt und durch Lenker gegen Umkippen gesichert. Man unterscheidet Brückenwaagen mit nicht durchbrochener Brücke (Lastträger als Plattform ausgebildet) und solche mit durchbrochener Brücke, in die ein Behälter als Lastträger integriert ist.
Bruttogewicht: Gewicht eines Wägegutes einschließlich seiner Verpackung oder / und Transportbehälter.
Bruttoabsackwaage: Absackwaage, bei der der Lastträger als Sackstutzen ausgebildet ist. Der Sack wird mitgewogen, es muss also das Bruttogewicht eingestellt werden (siehe dagegen Nettoabsackwaage).
Bunkerwaage: Waage mit einem Lastträger in Form von einem oder mehreren großen Vorratsbehältern (Bunkern), aus denen nur Teilmengen entnommen werden. Gewogen wird beim Befüllen der Bunker und/oder bei der Entnahme der Teilmengen.
Datenschnittstelle / - Parameter: Meist RS 232C. Zum direkten Anschluss von Drucker oder PC an die Waagen. Die Einstellung der Schnittstellenparameter, wie der Baudrate, Parität und Datenbits erfolgt über die Waagentastatur nach der Bedienungsanleitung.
Dehnungsmessstreifen (DMS): Elektrisches Messelement, das unter Belastung (z. B. durch das Wägegut) seinen elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmessstreifen ist Bestandteil einer Wägezelle, auf die die Wägeplatte aufgesetzt ist. DMS- Wägezellen werden hauptsächlich bei Industrie- und Handelswaagen, sowie bei einfacheren Präzisionswaagen verwendet.
DFÜ-Netzwerk: Eine Komponente von Windows, die Benutzern die Verbindung zu Remote-Netzwerken, wie dem Internet oder einem privaten Netzwerk, ermöglicht. Dieses Netzwerk wird erforderlich, z.B. über ein Telefonnetz, zur Verbindung einer Verwaltung mit einem oder mehreren Waagenarbeitsplätzen zum Austausch von Wägedaten und Stammdaten.
Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes vor und nach einer Behandlung, Bsp. einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf denselben Waagen und unter den selben Bedingungen durchgeführt.
Digitales Messverfahren: Man nennt ein Messverfahren digital, wenn der Messgröße (Eingangsgröße) durch das Verfahren oder das Gerät ein Signal (z.B. Anzeige) zugeordnet wird, das eine mit fest vorgegebenem Schritt quantisierte Abbildung der Messgröße ist. Die Benennung "digital" soll nicht zur Kennzeichnung von Anzeigen verwendet werden; hierfür gilt die Benennung "Ziffernanzeige".
DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind messtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgröße haben. Sie haben eine hohe messtechnische Kompetenz. Ein DKD - akkreditiertes Labor hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für diese Messgröße / Waagen zu erstellen. Die DKD - Zertifikate sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union.
Dosieren / Sortierwägungen: Wägen mit einem Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden individuell an den Waagen programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur. Beim Dosieren / Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen den Grenzwerten, unterstützt durch ein akustisches Signal. über/ Unterdosierungen werden vermieden bzw. zu leichte o. zu schwere Teile können sofort aussortiert werden. Grenzwerteingabe in Gramm (g), Stück oder Prozent (%) möglich.
Dosierbandwaage: siehe Förderband-Dosierwaage
Dosierwaage: Selbsttätige Waage zur Abgabe einer voreinstellbaren Wägegutmenge pro Zeiteinheit.
Doppelwaage: Waage, bei der zwei Lastträger so hintereinander angeordnet sind, dass besonders lange oder schwere Lasten, auf beiden Lastträgern verteilt, gewogen werden können. Eine Doppelwaage kann als Waagenpaar oder als Waagenzusammenstellung ausgeführt sein.
Dynamisches Wägen: Bestimmung der Masse eines Wägegutes, bei der zwischen Wägegut und Lastträger eine Relativbewegung vorliegt.
Dynamisches diskontinuierliches Wägen: Eine Wägung bei der in Einzelwägungen Teilmengen einer Gesamtmasse bestimmt werden.
EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von DKD - Zertifikaten für Waagen.
Eckenlastprüfung Waagen: Testen einer Waage durch exzentrisches Aufstellen einer Last neben der Wägeplattenmitte.
Eichen: Des Eichen eines Messgerätes umfasst die von der Eichbehörde nach den Eichvorschriften vorzunehmende Prüfung und die Stempelung. Es wird festgestellt, ob das Messgerät den Eichvorschriften entspricht, d.h. ob es den an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Eigenschaften zu stellenden Anforderungen genügt. Durch die Stempelung wird beurkundet, dass des Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung den Anforderungen genügt hat und dass zu erwarten ist, dass es bei ordnungsgemäßer Handhabung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Eichung richtig bleibt. Das Wort "Eichen" soll nur in diesem Sinne verwendet werden und nicht, wie vielfach in allgemeinen Sprachgebrauch der Technik üblich, für Justieren und Kalibrieren.
Eichfehlergrenzen: Die Eichfehlergrenzen sind die größten positiven oder negativen Abweichungen vom richtigen Wert, die bei der Eichung eines Messgeräts (Ersteichung, Nacheichung) auftreten dürfen. Als richtiger Wert gilt der Wert des Normales (Eichgewichte oder auch Eichnormale).
Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Messtechnisch nahezu identisch. Bei den eichfähigen Waagen sind einige Details gesetzlich vor- geschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften.
Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre, Präzisionswaagen Eichklasse II, 2 Jahre Industriewaagen Eichklasse III, 2 Jahre Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr.
Eichgültigkeitsdauer von Gewichten: Gewichte der Fehlergrenzenklasse E2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse F1, F2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse M1-M3 4 Jahre Kontrollgewichte, alle Klassen 1 Jahr.
Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht werden, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei Sachverständigen-Gutachten für Gerichte.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen
Alle Waagen werden vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
Eichung von Waagen mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung: Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.
Eichwerte: Maß für die Eich-Toleranz, je nach Waagentyp meist zwischen 1 und 10 d.
Einbauwaage: Plattformwaage zum Einbau in eine Waagengrube.
Einflussgrößen: Einflussgrößen sind physikalische Größen, die nicht Gegenstand der Messung sind, die aber ungewollt Abweichungen der Messwerte bewirken (z.B. Umgebungstemperatur, Luftdruck, elektromagnetische Störfelder).
Einkomponentenwaage: Selbsttätige Waage zum Abwägen oder Wägen in Mischanlagen, die in ein- oder mehr-maligem Wägevorgang eine voreingestellte Masse immer gleichen Materials abgibt. Für jede Komponente ist eine Einkomponentenwaage vorhanden, im Gegensatz zur Mehrkomponentenwaage.
Anmerkung: Die Benennung der Einkomponentenwaage wird bei statistischen Erhebungen auch als Sammelbegriff für alle Abfüllwaagen verwendet.
Einrollenbandwaage: Bandwaage, bei der die Masse des Wägegutes auf dem Förderband nur über einen Rollensatz auf die Wägeeinrichtung wirkt (siehe dagegen Mehrrollenbandwaage).
Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung.
Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen. Auswaage.
Elektromagnetische Kraftkompensation: Nach diesem Messprinzip arbeiten elektronische Analysenwaagen und hochw. Präzisionswaagen. Zugrunde gelegt ist der physikalische Effekt einer Kraftwirkung, die eine stromdurchflossene Spule in einem Permanentmagnetfeld erfährt.
Elektromechanische Waagen: bei denen der Ausgleich der Gewichtskraft des Wägegutes mechanisch oder elektromechanisch erfolgt, wobei die Messgröße (Kraft) durch einen geeigneten Messgrößenumformer in ein darstellbares elektrisches Signal umgeformt und die so gewonnene Ausgangsgröße elektrisch oder elektromechanisch angezeigt wird.
Empfindlichkeit: Die Empfindlichkeit eines Messgeräts ist der Quotient einer beobachteten Änderung der Anzeige durch die sie verursachende Änderung der Messgröße.
Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig justiert werden.
Fahrbare Waage: Waage mit Fahrgestell, jedoch nur zur Bewegung ohne Last innerhalb eines bestimmten orts-gebundenen Arials, im Gegensatz zur Waage für wechselnden Gebrauchsort.
Fahrzeugwaage: Waage, bei der die Lastträger (Waagenbrücke) zum Wägen von Fahrzeugen ausgebildet ist, z.B. Gleiswaage, Straßenfahrzeugwaage, kombinierte Gleis- und Straßenfahrzeugwaage.
Fallbeschleunigung: Erdanziehung
Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen an Waagen.
Fehlergrenzen bei Gewichten / Fehlergrenzenklassen: Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML definiert.
Feingewichte: Gewichtsstücke der OIML- Fehlergrenzklasse F1. Sie werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet.
Feinstrom: Feiner Wägegutstrom am Ende des Füllvorgangs zum genauen Erreichen des gewünschten Füllgewichtes bei selbsttätigen Waagen zum Abwägen.
Fertigpackungskontrolle (FPVO): Sie regelt die korrekte Befüllung von fertig verpackter Ware auf die auf der Verpackung angegebenen Einwaage (Füllgewicht). Die zulässigen Toleranzen regelt das Eichgesetz.
Filter (Anpassung an Umgebungsbedingung): Erschütterungen werden gefiltert, indem man die Zahl der waageninternen Messzyklen erhäht d. h. die Integrationszeit verlängert. Zusätzliche Sicherheit über die Stillstandkontrolle, die verhindert, dass ein Messwert zu früh abgelesen oder ausgedruckt wird. Meist sind mehrere Filterstufen einstellbar. Wägewert
Förderband-Dosierwaage: Förderbandwaage mit Regeleinrichtung zur Abgabe voreinstellbaren Wägegutmenge pro Zeiteinheit. Die Regeleinrichtung wirkt dabei entweder auf die Wägegutzufuhr oder auf die Förderbandgeschwindigkeit.
Förderbandwaage: Bandwaage, die beim laufendem Förderband das Gewicht eines unverpackten, losen, kontinuierlich geförderten Wägegutes durch Wägung der Bandbelegung und Messung der Bandgeschwindigkeit (integrierende Waage) bestimmt. Förderbandwaagen werden auch als addierende, also abschnittsweise wägende Waagen ausgeführt.
Gattierwaage: Waage, in deren Behälter nacheinander verschiedene Komponenten einer Mischung als Nettogewicht eingewogen werden können. Dazu dient z.B. eine Nachstellskale oder eine Taraausgleichseinrichtung. Im Gegensatz dazu Chargenwaage.
Gebührenwaage: Handelswaage zur Ermittlung von Beförderungsentgelten, die neben der Gewichtsanzeige auch eine Gebührenanzeige besitzen kann.
Gemengewaage: Andere Benennung für Gattierwaage.
Genauigkeitsklassen der Waagen: Zusammenfassung verschiedener Waagenbauarten in Klassen gleicher Genauigkeit. Entsprechend internationalen Richtlinien der OIML mit aufsteigender Genauigkeit:
Klasse I - Feinwaage
Klasse II - Präzisionswaage
Klasse III - Handelswaage
Klasse IIII - Grobwaage
Gleiswaage: In einem Gleis eingebaute Waage zum Wägen von Gleisfahrzeugen (Betriebsvorschriften in DIN 1938 genormt).
a) Gleiswaagen ohne Entlastungseinrichtung mit Gleisunterbrechung: Die mit der Waagenbrücke verbundenen Schienen (Brückenschiene) sind von der Gleisstrecke getrennt; die Zwischenräume können durch Spaltüberbrückungen überbrückt werden. Höchstlasten und Abmessungen der Gleiswaagen sowie die Einheitsgleiswaagen der Bundesbahn siehe DIN 1926, Blatt 3.
b) Gleiswaagen mit Entlastungseinrichtung ohne Gleisunterbrechung (durchlaufende Gleis- schienen): die zwischen den Gleisschienen verlaufende Waagenbrücke trägt eigene Waagenschienen, die das Fahrzeug beim Wägevorgang am Spurkranz der Räder hochheben
c) Ablaufbergwaage.
Gleis- und Straßenfahrzeugwaage kombiniert: Waage, auf der sowohl Gleisfahrzeuge als auch Straßenfahrzeuge gewogen werden können. (Höchstlasten und Brückengrößen sind in DIN 1926, Blatt 3 genormt).
Halbmikrowaagen: Analysenwaagen mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg.
Handelsgewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3.
Handelswaagen: Waagen der Eichklasse III. Der häufigste Vertreter ist die Ladenwaage.
Haushalts- und Badezimmerwaagen: Hierzu gehören Waagen aller Art, die nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind.
Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist Analysenwaagen und Präzisionswaagen mit einer Auflösung von > 100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wagebereich :
Beispiel: Wagebereich 300g, Ablesbarkeit 0.001g entspr. 1mg, Auflösung = 300.000 Digits.
Höchstlast (Max): Obere Grenze des Wägebereiches ohne Berücksichtigung einer additiven Tarahöchstlast.
Industriewaagen: Dieser Begriff ist sehr weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, H?ngewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen und andere verstanden.
InterBus-S: (DIN-Normentwurf 19258) Die Stärken dieses Feldbusses liegen in der schnellen Übertragung sehr kleiner Datenmengen, wie sie typischerweise bei der Vernetzung von Sensoren und Aktoren mit der Steuerungsebene entstehen. Beim InterBus-S steuert ein Master den Datenfluß, alle anderen angeschalteten Einheiten sind Slaves. Die Slaves erscheinen im Bussystem als Ein-/Ausgabepunkte des Prozesses mit einer Breite von einem bis zu 32 Worten zu je 16 Bit. Der Master ä?lt in seinem Speicher das Prozeßabbild aller Ein- und Ausgabepunkte, das zyklisch aktualisiert wird. Pro Datenzyklus werden alle Eingangswerte der Teilnehmer zum Master und dessen Ausgangsdaten zu den Teilnehmern transferiert. Wie schnell ein Datenzyklus ist, hängt im wesentlichen von der Anzahl und der Wortbreite der Slaves ab und ist für einen gegebene Buskonfiguration berechenbar. Von den hier vorgestellten Systemen ist der InterBus-S der einzige, der ein-/ausgabeorientiert und nicht meldungsorientiert ist.
Interface: Datenschnittstelle / -Parameter
Internationaler Kilogramm-Prototyp: Wird auch als "Ur-Kilogramm" bezeichnet und ist Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es ist weltweit verbindlich für das metrische Maßsystem. Von ihm abgeleitet sind: Gramm (g), Milligramm (mg) und Tonnen (t).
ISDN-Karte: Ähnlich einem Modem ist eine ISDN-Karte eine Hardware-Komponente, mit der ein Computer eine Verbindung zu anderen - an ein ISDN-Netzwerk - angeschlossenen Computern und Netzwerken herstellen kann.
ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in Unternehmen. Komplette Bezeichnung DIN EN ISO 9000ff-.
ISO/GLPP- Protokollierung: In Qualitätssicherungssystemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) und Ausdrucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit, sowie der Waagen- Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich.
Justieren: Exaktes Einstellen einer Messgröße eines Messgerätes (z.B. Waagen) durch einen fachmännischen Eingriff in das Meßsystem.
Justieren des Wägebereiches von Waagen: Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.
Kalibrieren: Prüfen der Richtigkeit einer Messgröße eines Messgerätes (z.B. Waagen) ohne Eingriff ins Meßsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes. Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das Justieren verwendet. Bei anzeigenden Messgeräten wird durch das Kalibrieren die Abweichung zwischen der Anzeige und dem richtigen Wert festgestellt, bei Messverkärperungen die Abweichung zwischen der Aufschrift und dem richtigen Wert. Das Kalibrieren erfordert keinen technischen Eingriff.
Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat: Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften von Waagen oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. Gegen Mehrpreis.
Kapazitätsanzeige: Ein ansteigendes Leuchtband im Display einer Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des Wägebereiches.
Karatwaage: Waage mit Gewichtsanzeige in metrischen Karat, zum Wiegen von Edelsteinen.
Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g. Es wird bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet.
Kennlinie von Waagen: Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.
Kippmuldenwaage: Waage mit einem kippbaren muldenförmigen Lastträger für Schüttgüter (Kohle, Kartoffeln und dergleichen). Der Inhalt der Mulde wird nach der Wägung in Sücke, Körbe und dergleichen entleert (gekippt). Meist als Laufgewichts- oder Dezimalwaage ausgeführt.
Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt (Benannte Stelle) durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert.
Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen.
Kontrollwaage: 1. Als Kontrollmessgerßt zur Gewichtskontrolle von Fertigverpackungen gleiche Füllmenge, entsprechend den Vorschriften der Fertigpackungsverordnung, verwendet:
a) für Stichprobenkontrolle:
beliebige geeichte Waage, die entsprechend den Vorschriften der FPVo für die zu prüfende Packung geeignet ist.
b) für Vollprüfung: geeichte selbsttätige Kontrollwaage, die entsprechend den Vorschriften der FPVo für die zu prüfende Packung geeignet ist.
2. Waage zum überprüfen der Genauigkeit einer anderen Wägeeinrichtung.
Konventioneller Wägewert eines Gewichtsstückes: Wirkung eines Gewichtsstückes auf eine Waage unter folgenden idealisierten Bedingungen: Werkstoffdichte des Gewichtes 8000kg/m³, Bezugstemperatur 20°C, Luftdichte bei der Messung 1,2 kg/m³. Luftauftrieb
Der konventionelle W?gewert vereinfacht sehr genaue Wägungen, da nunmehr Schwankungen der Luftdichte bis zu +/- 10% rechnerisch nicht berücksichtigt werden müssen. Er hat sich weltweit durchgesetzt.
Kranwaage: Waage zum Wägen der an einem Kran hängenden Last. Die Waage kann entweder am Kranhaken eingehängt sein, oder sie ist konstruktiver Bestandteil des Kranes. Seiltrommel mit Antrieb sowie s?mtliche Seilführungsteile befinden sich als Vorlast auf der Waagenbrücke (im Gegensatz dazu siehe Seilzugwaage).
Laborwaagen: Hierunter versteht man Analysenwaagen und Präzisionswaagen.
Ladentisch- und Preisauszeichnungswaagen: Handelswaagen, die beim direkten Verkauf oder zur Preisauszeichnung verwendet werden.
LAN (Local Area Network): Eine Gruppe von Computern und anderen Geräten, die über ein relativ begrenztes Gebiet verteilt und durch eine Kommunikationsleitung miteinander verbunden sind, über die sämtliche Geräte des Netzwerks untereinander kommunizieren können.
Langbehälterwaage: Behälterwaage mit langgestrecktem Wägebehälter, der das Wägegut aus einer größeren Anzahl in Reihe angeordneter Siloausläufe aufnehmen kann.
Langmaterialwaage: Waage zum Wägen von Profilen, Rohren usw. bis etwa 15m Länge mit einem Unterwerk, dessen Seitenverh?ltnis 1: 6 bis 1: 12 beträgt. Rungen zur Aufnahme ungebündelten Materials und ausziehbare Brückenverlängerungen sind auch üblich.
Lastträger: Teil der Waage, der das Wägegut aufnimmt und die Gewichtskraft auf die Wägezellen Überträgt (Plattform, Schale, Haken, Behälter, Band, etc.).
Laufgewichtswaage: Hebelwaage mit Lastausgleich durch eine Laufgewichtseinrichtung. Die Laufgewichte werden direkt von Hand oder über ein Einstellwerk eingestellt.
Laufgewichtswaage mit Neigungsgewichteinrichtung: Laufgewichtswaage mit zusätzlicher Neigungsgewichteinrichtung.
Kurzbenennung: Neigungslaufgewichtswaage.
LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der Fl?ssigkristallanzeige wird die strukturbedingte Leitfähigkeit von Flüssigkristallen ausgenützt. Die LCD- Anzeige ist nicht selbstleuchtend.
LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige ist selbstleuchtend.
Lenkerwägezelle: Kombination einer Anordnung von Parallellenkern mit einer Wägezelle zur exakten Massebestimmung auch bei stark exzentrischem Lastangriff.
Leuchtbildwaage: Gebräuchliche Benennung einer selbsteinspielenden Waage mit projizierter Skale.
Leuchtzeigerwaage: Waage mit feststehender Skale, auf der eine bewegliche Lichtmarke die Ablesestelle bestimmt.
Linearität / Richtigkeit von Waagen: Größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d. Qualitätsmerkmal
Luftauftrieb: Jeder Körper erfährt in Luft Auftrieb (Gewichtsverlust), der bei genauen Wägungen nicht vernachlässigbar ist. Um ihn in der Praxis zu neutralisieren, ist der konventionelle Wägewert eingeführt worden. Der Luftauftrieb muss allerdings bei der Masse eines Körpers, berücksichtigt werden.
Makrowaagen: Höchstlast >100g (in Sonderfällen bis 50kg), Teilungswert meist 0,1mg.
Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Größe. Sie ist ein Maß für die Trägheitswirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper. Die Masse ist immer gleich, ungeachtet der Erdanziehung und dem Luftauftrieb. Für die Masse gilt ebenfalls die metrische Einheit "Kilogramm".
Mechanische Waagen: Waage, bei der der Ausgleich der Gewichtskraft des Wägegutes und die Umformung der Meßgröße "Kraft" in eine darstellbare Ausgangsgröße (Anzeige) ohne Einsatz elektrischer Messglieder rein mechanisch erfolgen.
Mehrbereichswaage: Waage mit verschiedenen sich aneinander anschließenden oder sich überdeckenden Wägebereichen.
Mehrkomponentenwaage: Selbsttätige Waage zum Abwägen oder Wägen, mit der durch mehrmaliges Abwägen oder Wägen und Entleeren voreingestellte Gewichtswerte verschiedener Komponenten z.B. in einen Mischer abgegeben werden. Sie wird auch Chargenwaage genannt.
Mehrrollenbandwaage: Bandwaage, bei der die Masse des Wägegutes auf dem Förderband über mehrere Rollensätze auf die Wägeeinrichtung wirkt (siehe dagegen Einrollenbandwaage).
Messen: Messen ist der experimentelle Vorgang, durch den ein spezieller Wert einer physikalischen Größe als Vielfaches einer Einheit oder eines Bezugswertes ermittelt wird. Das Auswerten von Messwerten bis zum Messergebnis gehört ebenfalls zum Messen.
Messbereich: Der Messbereich ist der Bereich von Messwerten der Messgröße, in dem vorgegebene Fehlergrenzen nicht überschritten werden. Er wird begrenzt durch Anfangswert und Endwert (z.B. Mindestlast und Höchstlast bei Waagen).
Messergebnis: Des Messergebnis ist der ermittelte Wert der interessierenden Messgr??e; es wird aus einem oder mehreren Messwerten einer einzelnen Messgr??e oder aus Messwerten verschiedener Messgr??en mit Hilfe einer vorgegebenen Beziehung erhalten. Im einfachsten Fall kann ein einzelner Messwert bereits das Messergebnis darstellen. Ein Messergebnis ist nur vollst?ndig mit der Angabe der Messunsicherheit des Messwertes.
Messgröße: Die Messgröße ist die physikalische Größe, der die Messung gilt (z.B. Gewicht, Dichte, Temperatur).
Messunsicherheit von Waagen: Die Messunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der tatsächliche Meßwert liegt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür beträgt im DKD mindestens 95%.Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waagen.
Messwert: Der Messwert ist der gemessene spezielle Wert einer Messgröße; er wird als Produkt aus Zahlenwert und Einheit angegeben (z.B. 100 kg, 1,012 g/ml; 38,4 °C).
Metrologie: Lehre vom Messen, den Maßeinheiten und den Meßsystemen. Bei Waagen insbesondere im Zusammenhang mit dem Eichwesen gebräuchlich.
Mindestlast Min: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.
Mikrowaagen: Analysenwaage mit einer H?chstlast meist zwischen 5 g und 50 g. Ablesbarkeit d = 0.001 mg oder besser.
Modem: Abkürzung für Modulator/Demodulator. Ein Kommunikationsgerät, mit dessen Hilfe ein Computer Informationen über eine herkömmliche Telefonleitung übertragen kann.
Multiport-Karte: Ein Kommunikationsgerät, mit dem ein Computer über herkömmliche Telefonleitungen gleichzeitig Informationen an mehrere Computer übertragen kann. Vergleichbar mit mehreren Modems innerhalb eines Gerätes. Modem.
Nacheichung: Periodische Nachprüfung von Waagen mit anschließender Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe auch Eichgültigkeitsdauer für Waagen.
Nennförderstärke: Materialstrom, angegeben in Masse pro Zeiteinheit, für den die Waage ausgelegt ist, z.B. bei einer Umschlagwaage in t/h.
Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner Verpackung und / oder des Transportbehälter. Bruttogewicht, Taragewicht
Nettoabsackwaage: Absackwaage mit Lastbehälter und einer nachgeschalteten, unabhängig von der Waage angeordneten Sackfülleinrichtung (siehe dagegen Bruttoabsackwaage).
Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptiveren in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von den Waagen auf Tastendruck angezeigt. Dient der Kontrolle am Ende einer Rezeptur.
Network File System (NTFS): Ein Dienst für verteilte Computersysteme, der ein verteiltes Dateisystem bereitstellt, so daß das Führen mehrerer Dateikopien auf verschiedenen Computern entfällt.
Netzwerkkarte: Eine Erweiterungskarte oder ein anderes Gerät zur Verbindung eines Computers mit einem lokalen Netzwerk (LAN). Auch bezeichnet als Netzwerkadapter, Netzwerkadapterkarte, Adapterkarte, Netzwerkschnittstellenkarte (NIC = network interface card).
Netzwerkverbund: Eine Zusammenstellung von zwei oder mehr Netzwerken mit entsprechend mehreren angeschlossenen Waagen.
Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI).
Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1 m/sec² beschleunigt.
Nichtselbsttätige Waagen: Waage, bei der für die Wägung eine Überwachung durch Bedienungspersonal erforderlich und sichergestellt ist, so dass ohne Eingriff des Bedienungspersonals keine Wägung ausgeführt werden kann.
Nullstellen: Einstellen der unbelasteten Waage auf die Anzeige Null.
OIML: Abkürzung für Organisation Internationale de Metrologie Legale. Die Internationale Organisation für gesetzliches Messwesen betreibt die Vereinheitlichung des gesetzlichen Messwesens, d.h. der Eichvorschriften, der einzelnen Länder. Sie gibt zu diesem Zweck internationale Empfehlungen für einzelne Messgeräte (OIML-Empfehlungen) heraus. Das ständige Büro befindet sich in Paris. Von der OIML herausgegebene internationale Empfehlungen für Messgeräte über die metrologischen und technischen Eigenschaften sowie die Eichung. Die Mitgliedstaaten der OIML sind nach dem abgeschlossenen übereinkommen moralisch verpflichtet, die Empfehlungen soweit wie möglich bei den nationalen Vorschriften zu berücksichtigen.
Öffentliche Waage: Waage, auf der jedermann durch den öffentlich bestellten Wäger Wägungen durchführen lassen kann. Sie ist außen deutlich als solche gekennzeichnet.
Open Database Connectivity (ODBC): ist eine Anwendungsprogrammierschnittstelle, die Anwendungen (z.B. MS-Winword oder MS-Excel) Zugriff auf Daten aus einer Vielzahl von bestehenden Datenquellen (z.B. auf die Datenbank der Wägesoftware Titan) bietet.
Personenwaage für die Heilkunde: Waagen verschiedener Art, mit denen im Bereich der Heilkunde Menschen gewogen werden.
Pipette: Manuelles Volumendosiergerät mit der Möglichkeit, auch kleinste Flüssigkeitsmengen gewichtsdosiert abgeben zu können.
Plattformwaagen für Handel und Industrie: Waagen mit einem ebenen Lastträger, der sich in der Regel auf mehrere Auflagen (z.B. Schneiden, Wägezellen) abstützt.
Plus-Minus-Waage: Andere Benennung für Vergleichswaage.
Plus-Minus-Wägungen: z. B. zur Qualitätskontrolle: Waagen mit Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf TARE-Taste (Sollgewicht wird gespeichert) - Waagen zeigen bei Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an.
Pneumatische Waage: Waage, bei der die von der Last ausgeübte Kraft den Druck in einer abgeschlossenen Gasmenge verändert; die von der Last bewirkte Druckänderung wird in Masseneinheiten angezeigt.
Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industriewaagen verwendet.
Präzisionswaage: Waage der Genauigkeitsklasse II nach Eichordnung.
Preisanzeigende Waage: Ladentischwaage, die auf entsprechend den Grundpreisen analog geteilten, einstellbaren oder ablesbaren Preisskalen die Ablesung des Kaufpreises gestattet.
Preisauszeichnungswaage: Waage mit einem Rechenwerk und Druckeinrichtung bestehenden Preisauszeichner, der neben dem Gewicht den Grundpreis und den Kaufpreis des Wägegutes abdruckt.
Preisrechnende Waage: Waage mit einem Rechenwerk, das die Berechnung des Kaufpreises aus Grundpreis und Gewicht selbsttätig vornimmt.
Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50g = Waagenanzeige 100%. Nach der Trocknung 40g = Waagenanzeige 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte).
Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit (Justieren des Wägebereiches). Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DKD - zertifiziert werden.
Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben.
Prüfmittelüberwachung: Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff sowie GLP gefordert. Messmittel (z.B. Waagen) und Prüfmittel (z.B. Gewichte) müssen in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden. Diese Prüfung ist zu dokumentieren.
PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.
Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen. Referenzstückzahl.
Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück.
Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Mess-/ Prüfmittels (z.B. Waagen / Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit.
Remote Access Service (RAS): Ein Dienst zum Einwählen in ein Netzwerk, der sowohl von Remote-Clients, auf denen Microsoft DFÜ-Netzwerk ausgeführt wird, als auch allen Microsoft RAS-Clients bzw. allen PPP-Clients von Fremdherstellern verwendet werden kann. Remote-Benutzer mit RAS auf einem Windows NT-basierten Computer können sich in ihre Netzwerke einwählen, um Dienste wie Internet-Zugang, Datei- und Druckerfreigabe, E-Mail, Terminplanung und SQL-Datenbankzugriff zu nutzen.
Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waagen) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.
Restwaage: Einrichtung an selbsttätigen Waagen zum Abwägen, die dazu dient, denjenigen Wägegutrest zu ermitteln, der keine vollständige Füllung mehr ergibt.
Rezeptiveren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung, beispielsweise nach einem Rezept Nettototal.
Richtigkeit: Die Richtigkeit ist die Eigenschaft eines Messgeräts, den wahren Wert der Messgröße hinreichend genau anzugeben. Ein Messgerät gilt als richtig, wenn die festgestellten systematischen Abweichungen (Fehler) oder Messunsicherheiten innerhalb der Fehlergrenzen liegen.
RS-Schnittstelle: Datenschnittstelle.
Rückführbarkeit auf das nationale Normal: Die Norm ISO 9000 verlangt, dass alle Prüfmittel (z.B. Gewichte) mit dem amtlichen Normal gemäß definierter Toleranz übereinstimmen. Internationaler Kilogramm-Prototyp.
Schmutzgehaltswaage: Waage mit zusätzlicher Prozentskale zum Ermitteln des Schmutzgehaltes von Kartoffeln, Rüben usw.
Schüttwaage: Kurzbezeichnung für selbsttätige Waage zum Abwägen oder Wägen von schüttbarem Material.
Selbsttätige Waage: Waage, bei der für die Wägung eine Überwachung der Waagenfunktionen durch Bedienungs-personal nicht erforderlich ist, und die einen für des Gerät charakteristischen automatischen Ablauf immer wieder neu einleitet.
Dabei werden unterschieden:
Selbsttätige Waage zum Abwägen (SWA)
Selbsttätige Waage zum diskontinuierlichen Wägen (SWW)
Selbsttätige Waage zum kontinuierlichen Wägen
Färderbandwaage (FBW)
Selbsttätige Kontrollwaage (SKW)
Eiersortiermaschinen
Selbstzentrierende Pendelstütze: Konstruktion zur Übertragung von Kräften auf Wägezellen, die eine Beweglichkeit des Lastträgers zulässt, Seitenkraft auf die Wägezelle minimiert und Rückstellkräfte erzeugt, die den Lastträger stets in eine stabile Ruhelage bringen. Die Krafteinleitungen werden z.B. in den Straßenfahrzeugwaagen der Firma Paari GmbH & Co. KG eingesetzt und sind Wartungs- und Verschleißfrei.
Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und Spritzwasser in ein Waagengehäuse ein. IP 54 ist bei höherwertigen Waagen Standard.
Selbsttätige Kontrollwaage: Selbsttätige Waage, mit der festgestellt werden kann, ob eine Packung mit gleicher Nenn-füllmenge innerhalb oder außerhalb eingestellter Grenzen liegt.
Selbsttätige Waagen: Selbsttätige Waage zur Herstellung gleicher, voreinstellbarer Füllmengen. Das Wägegut wird über besondere Zuführungseinrichtungen, in Grob- und Feinstrom geteilt, der Waage zugeführt. Je nach der Art des Lastträgers werden SWA mit Entleerungseinrichtung (z.B. Behälter-waagen) und ohne Entleerungseinrichtung (z.B. Sackfüllwaagen) unterschieden.
Skalen: Eine Strichskale ist die Aufeinanderfolge von Teilstrichen auf einem Skalenträger. Eine Ziffernskale ist eine Folge von Ziffern auf einem Skalenträger, wobei meist nur die abzulesende Ziffer sichtbar ist.
Skalenteilungswert: Der Skalenteilungswert (auch Skalenwert oder Teilungswert) ist bei einem Messgerät mit Skalenanzeige gleich der Änderung des Wertes der Messgröße, der dem Teilstrichabstand entspricht. Bei einen Messgerät mit Ziffernanzeige ist der Skalenteilungswert gleich der Änderung der Messgröße, die dem Ziffernschritt entspricht.
Sonstige nach dem Wägeprinzip arbeitende Messgeräte: Messgeräte, die nach einem Wägeprinzip arbeiten, aber nicht der Massebestimmung dienen, z.B. Zählwaagen, Prozentwaagen, Dichtewaagen.
Stand-by-Waagen: werden bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet. Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig.
Statisches Wägen: Bestimmen der Masse eines Wägegutes, bei der zwischen Wägegut und Lastträger keine Relativbewegung vorliegt.
Stillstandskontrolle: Einrichtung, die das Abklingen der Schwingungen einer Waage feststellt.
Straßenfahrzeugwaage: Brückenwaage mit in der Regel ebenerdiger Brückenoberfläche zum Wägen von Straßenfahr-zeugen (Höchstlasten und Brückenabmessungen sind in DIN 1926, Blatt 2 genormt).
Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bilden die Waagen automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.
SWA: Selbständige Waagen zum Abwägen gleicher, voreinstellbarer Füllmengen, z.B. Absackwaagen.
SWW: Selbsttätige Waagen zum diskontinuierlichen Wägen unterschiedlicher Massen, meist durch Addition von Einzelwägungen.
SQL-Server: Ein gewöhnlich auf einem PC realisierter Server, auf dem die Sprache SQL (Structured Query Language) zur Abfrage, Aktualisierung und Verwaltung einer relationalen Datenbank verwendet wird.
Structured Query Language (SQL): Eine Datenbankabfrage- und Programmiersprache, die ursprünglich von IBM für Großrechner entwickelt wurde. Sie ist weit verbreitet zum Zugriff auf Daten in relationalen Datenbanksystemen sowie zu deren Abfrage, Aktualisierung und Verwaltung. Siehe auch SQL-Server.
System-Wägeindikator: Elektronische Einrichtung zur digitalen Anzeige von Gewichtswerten mit verschiedensten Schnittstellen und in der Regel freiprogrammierbar zur Einbindung der Waage(n) in komplexe Systeme und Prozessabläufe, wie z.B. der System-Wägeindikator EWS.
Taktbandwaage: Bandwaage, bei der taktmäßig die Wägegutzufuhr und/oder die Bandbewegung unterbrochen wird. Die Wägung erfolgt immer dann, wenn sich der Wägegutabschnitt auf der Waagen-brücke befindet und/oder das Förderband stillsteht. Der Takt wird dabei durch die Länge der Waagenbrücke bestimmt.
Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei elektronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich max. 6000g, Tara (=Behälter) 470g, verfügbarer Wägebereich = 5530g.
Tarieren: Einstellen der belasteten Waage (Taralast) auf die Anzeige Null.
Taragewicht: Gewicht der Verpackung eines Wägegutes oder eines Transportbehälter oder eines Behälters allgemein. Bruttogewicht, Nettogewicht.
Teilung: Bei den digitalanzeigenden Waagen ist sie mit der Ablesbarkeit d identisch. Bei den mechanischen Waagen versteht man hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen wird.
Teilungsschritt: Die in Masseneinheiten ausgedrückte Differenz zweier aufeinanderfolgender angezeigter Zahlenwerte.
Teilstrichabstand: Der Teilstrichabstand einer Strichskale ist der in Längeneinheiten gemessene Abstand zweier benachbarter Teilstriche.
Temperaturbereich: Bereich, in welchem geeichte Waagen benutzt werden dürfen. Er ist auf dem Kennzeichnungsschild angegeben. Bei Über- oder Unterschreitung sind Messfehler möglich.
Temperatureinfluss auf Waagen: Dieser ist physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch eingebaute Kompensationen korrigiert werden. Es ist deshalb notwenig, die Waage nach einer Temperaturänderung erneut zu justieren.
Tischwaage: Gebräuchliche Benennung für Waage mit einer Höchstlast bis etwa 30kg zum Gebrauch auf Tischen; z.B. Ladentischwaage, Säuglingswaage, Haushaltswaage.
Toleranz eines Messgerätes: Jedes Messgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz. Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus. Fehlergrenzen.
Totlast: Masse des Lastträgers ohne Wägegut, die als Grundlast die Wägezellen belastet, wenn kein Ausgleich erfolgt. Der Begriff "Totlast" wird auch verwendet für eventuell benötigte Ersatzlast bei Eichungen/Justagen, falls für die Belastung bis zur H?chstlast nicht genügend (geeichte) Gewichte auf den Lastträger aufgebracht werden können.
Token Ring-Netzwerk: Ein lokales Netzwerk in Ringtopologie (d. h. in Form einer in sich geschlossenen Schleife), in dem der Datenverkehr auf der Leitung über die Weitergabe von Tokens geregelt wird.
Überlast- / Unterlastanzeige: Anzeige im Display der Waagen, wenn Überlast oder Unterlast eingetreten ist.
Ultra-Mikrowaagen: Höchstlast meist < 5g, Teilungswert meist 0,0001mg.
Unterbrechungsfreie Stromversorgung: USV oder auch UPS = Uninterruptible Power Supply Eine batteriebetriebene Stromversorgung, an die eine Waage und/oder ein Computersystem angeschlossen wird, um den Betrieb des Systems während eines Stromausfalls aufrechtzuerhalten. Die unterbrechungsfreie Stromversorgung gewährleistet im Dauerbetrieb eine hochgenaue, störungsfreie Sinusspannung, unabhängig vom Zustand der Netzversorgung. Die angeschlossenen Verbraucher sind somit gegen kurzzeitige Netzeinbrüche, hochfrequente Netzstörungen und auch längeren totalen Netzausfall geschützt.
Unternehmensweites Netzwerk: Ein Netzwerk eines großen Unternehmens, das über mehrere tausend PC-Arbeitsplätze (z. B. mehr als 40.000 Benutzer) an unter Umständen mehreren Standorten verfügt.
Unveränderlichkeit: Die Unveränderlichkeit (Reproduzierbarkeit) eines Meßgeräts ist seine Fähigkeit, bei mehreren unter gleichen Bedingungen angestellten Messungen hinreichend übereinstimmende Meßwerte anzuzeigen. Die Veränderlichkeit eines Meßgeräts wird gekennzeichnet durch die Beträge, um die die Einzelmeßwerte um ihren Mittelwert streuen. Übliche Streuungsmaße sind Spannweite und Standardabweichung.
Validierung: Dokumentierter Nachweis, dass ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.
Verbundwaage: Waagenzusammenstellung ohne oder mit Umschalteinrichtung, bei der verschiedene Waagenbrücken (Lastträger) gemeinsam mit einer Auswägeeinrichtung verbunden sind oder zusammengeschaltet werden können. An der Auswägeeinrichtung kann die Gesamtlast, bestehend aus der Summe der Einzellasten, auf den verschiedenen Lastträgern abgelesen werden (im Gegensatz dazu siehe Waagenpaar).
Viehwaage: Brückenwaage mit umgitterter Brücke zum Wägen von lebenden Vieh, die auch mit oben liegendem Hebelwerk ausgeführt sein kann. (Ausführung und Abmessungen der Viehwaagen sind in DIN 1928, Blatt 1 und Blatt 2 genormt.)
Vergleichswaage, selbsttätige Kontroll- und Klassierwaagen: Waagen, die im allgemeinen nicht das Absolutgewicht, sondern die Abweichung des Ist-gewichts vom Sollgewicht oder Gewichtsbereiche (Klassen) anzeigen. Sortierwaagen, meistens als selbsttätige Klassierwaagen mit Sortiereinrichtung gebaut, teilen darüber hinaus das Wägegut selbsttätig in verschiedene Gewichtsklassen ein. Benennung für eine selbst- oder halbselbsteinspielende Waage, die auf der Skala unmittelbar die Abweichung der Masse einer Packung von einem Sollgewicht als Mehr- oder Mindergewicht anzeigt. Die Skala erstreckt sich von der Nullmarke nach beiden Seiten und muss mindestens je einen Teilstrich haben, die beidseitig mit "+" und "-" zu kennzeichnen sind.
Verifizierung: Dokumentierter Nachweis, dass eine festgelegte Anforderung erfüllt ist.
Verkehrsfehlergrenzen: Diese betragen das Doppelte der Fehlergrenzen von Waagen bei der Ersteichung (Ersteichfehlergrenzen). Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch von Waagen nach Plus und Minus.
WAN (Wide Area Network): oder auch Weitverkehrsnetz Ein Kommunikationsnetzwerk, das geographisch voneinander entfernte Bereiche verbindet.
Waagen für Gleis- und Straßenfahrzeuge: Waagen, mit denen ganze Fahrzeuge, Achslasten, Radlasten bei stehendem Fahrzeug oder auch in der Bewegung gewogen werden.
Waagen für hängende Last: Waagen, bei denen der Lastträger so ausgebildet ist, dass er hängende Lasten aufnehmen kann.
Waagen für kontinuierliches Wägen: Kontinuierlich wägende Waagen, bei denen ein Fördergutstrom stetig gewogen wird, unabhängig von der Gestaltung der Förderstrecke, sowie Dosierbandwaagen und Förderbandwaagen mit Sollwertvorgabe.
Waagenpaar: Doppelwaage, bestehend aus zwei voneinander unabhängige Brückenwaagen, zur Bestimmung einer auf beide Waagenbrücken wirkenden Last durch Addition der Einzelergebnisse (siehe dagegen Verbundwaage).
Waagen zum diskontinuierlichen Wägen oder Abwägen: Waagen, mit denen Füllungen gewogen oder Abfüllungen einer vorgegebenen Füllmenge durchgeführt werden, wobei die Gewichtsermittlung sowohl netto als auch brutto erfolgen kann.
Waagen zur Ermittlung von Beförderungsentgelten: Waagen, meist in spezieller Ausführung, mit denen von der Masse (Gewicht) abhängige Gebühren ermittelt werden. Sie können eine Gebührenanzeige besitzen.
Waagenzusammenstellung: Kombination von mehreren Lastträgern und/oder Auswägeeinrichtungen, die zusammengeschaltet werden können.
Wägeanlage: Kombination aus einer oder mehreren Waagen und Wägesystemen mit den durch diese gesteuerten Einrichtungen.
Wägebereich Max: Arbeitsbereich der Waagen. Die Waagen sind bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar.
Wägeindikator: Elektronische Einrichtung zur digitalen Anzeige von Gewichtswerten. System-Wägeindikator.
Wägeterminal: Wägeindikator mit einer Reihe zusätzlicher Funktionen zur Verarbeitung der Gewichtswerte. In der Regel ist von einem Wägeterminal eine autarke Bedienung der angeschlossenen Waage möglich.
Wägetisch: Analysenwaagen und hochauflösende Präzisionswaagen müssen erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive Steinplatten, die entweder auf Wandkonsolen oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch bei Druck auf die Steinplatte nicht ändern.
Wägesystem: Kombination aus einer Waage und einer Signalverarbeitungseinrichtung, die Wägeergebnisse mit anderen Informationen verknüpft und Ausgangssignale liefert, die periphere Einheiten steuern kann.
Wägewert: Anzeige der Waagen nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit ( g) / (kg ) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen, oder ausgedruckt werden.
Wägezelle: Mechanisch-elektrischer Messgrößenumformer, mit dem die Gewichtskraft in ein elektrisches Signal umgeformt wird.
Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte gegen störende Luftbewegungen. Bei Präzisionswaagen mit Ablesbarkeit d < 10 mg notwendig. Immer vorhanden bei Analysenwaagen.
Zählwaage: Waage zum Zählen der Anzahl von Stücken gleichen Gewichts, in der Regel bestehend aus mehreren verschiedenen übersetzten Zählschalen oder aus einer entlang einer Zählskala verschiebbaren Zählschale mit veränderlichem Übersetzungsverhältnis. Ist als Auswägeeinrichtung nur eine Stückzähleinrichtung vorhanden, wird die Waage Zählwaage genannt. Daneben gibt es Waagen, z.B. Laufgewichtswaagen, mit zusätzlicher Stückzähleinrichtung.
Zählwaageanlage: Messanlage mit einer oder mehreren Waagen, bei der zur Stückzahlermittlung das Gesamtgewicht durch das Stückgewicht dividiert wird.
Ziffernschritt: Der Ziffernschritt einer Ziffernskale ist gleich dem Sprung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zahlen der letzten Stelle.
Zertifikat: Kalibrierschein
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: Die Zertifizierung wird ausgesprochen, wenn z. B. ein Betrieb den Nachweis erbringt, dass er alle Anforderungen des Qualitäts-Managements-Systems nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat.
Er erhält nach erfolgreichem Abschluss mehrerer Audits ein Zertifikat gemäß dem Qualitäts- Managements-Systems DIN EN ISO 9001.
Dieses Zertifikat hat eine völlig andere Bedeutung, als ein DKD-Kalibrierzertifikat, welches die messtechnischen Eigenschaften eines Messgerätes (z. B. einer Waage oder eines Gewichtsst?ckes) bescheinigt. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist auch nicht identisch mit der Akkreditierung, da hiermit keine Aussagen mit international anerkannter Wirkung verbunden sind.
Zulassung von Waagen: Diese wird von einer Bundesanstalt z. B. PTB ausgesprochen. Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine Bauart-Zulassung vorhanden ist.