Zum Jahresbeginn 2026 treten Änderungen bei den Mess- und Eichgebühren in Kraft. Davon betroffen sind insbesondere Straßenfahrzeugwaagen.
Was ändert sich konkret? : Waagen mit einer Wägefähigkeit ab 42 t werden künftig höher bepreist als Waagen mit geringerer Wägefähigkeit. Die Anpassung dient der Kostendeckung öffentlicher Leistungen und berücksichtigt gestiegene Personal- und Sachkosten (u. a. Inflation, Tarifsteigerungen). In bestimmten Fällen werden Leistungen umsatzsteuerpflichtig und separat ausgewiesen.
Für Betreiber von Fahrzeugwaagen empfiehlt es sich, diese Änderungen bei der Planung zukünftiger Eichungen frühzeitig zu berücksichtigen.
📄 Die vollständigen Details finden Sie im Bundesgesetzblatt: https://lnkd.in/d_VDTzK8
Bei Fragen rund um Eichung, Wägetechnik und digitale Waagenlösungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
